Großer berufspolitischer BAPt-Erfolg zu den Folgen des Psychotherapeutengesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn die Entscheidung reichlich spät kommt....
Kostenerstattung - LSG bestätigt Anwendungsbereich des Art. 10 PsychThG
Was lange währt.... Erstmals hat (nach unserem Kenntnisstand) ein Landessozialgericht den
Anwendungsbereich des Art. 10 PsychThG auch für Psychotherapeuten anerkannt, die früher im
Kostenerstattungsverfahren tätig waren. Das LSG NRW gab dem Kostenerstattungsanspruch
einer Patientin statt, weil über das Verfahren ihres Therapeuten betreffend die
bedarfsunabhängige Zulassung noch nicht entschieden ist. Das Bundessozialgericht hatte
seinen speziellen Fall an den Berufungsausschuss zurückverwiesen. Die Revision wurde
zugelassen.
Kostenerstattung
- 14.02.05 / St
- 14.02.05 / KJ
- LSG NRW (Urt. v. 10.02.2005 - L 16 KR 161/04 -)
Mit freundlichen Grüßen
Christof Stock
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
ChristofStock@medizinrecht.de