Berufsverband Akademischer
PsychotherapeutInnen e.V.
 
Impressum 
Start TherapeutInnen
finden
Der BAPt
für Sie
Gut
informiert
Kooperation
& Links
Schwarzes
Brett
Fortbildung
im BAPt
BAPt Service










 
 
Druckansicht | Seite verschicken | Stand: 31.05.2005 - 20:55

Großer berufspolitischer BAPt-Erfolg zu den Folgen des Psychotherapeutengesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

  auch wenn die Entscheidung reichlich spät kommt....

Kostenerstattung - LSG bestätigt Anwendungsbereich des Art. 10 PsychThG

Was lange währt.... Erstmals hat (nach unserem Kenntnisstand) ein Landessozialgericht den Anwendungsbereich des Art. 10 PsychThG auch für Psychotherapeuten anerkannt, die früher im Kostenerstattungsverfahren tätig waren. Das LSG NRW gab dem Kostenerstattungsanspruch einer Patientin statt, weil über das Verfahren ihres Therapeuten betreffend die bedarfsunabhängige Zulassung noch nicht entschieden ist. Das Bundessozialgericht hatte seinen speziellen Fall an den Berufungsausschuss zurückverwiesen. Die Revision wurde zugelassen.

Kostenerstattung Mit freundlichen Grüßen

Christof Stock
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
ChristofStock@medizinrecht.de