Aus dem Inhaltsverzeichnis
1. Berufsbezeichnung des Heilpraktikers
2. Berufsbezeichnung des „Psychotherapeutischen Heilpraktikers“
2.1. Die auf die Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
2.2. Die (fehlende) Verpflichtung zur Bezeichnung als „Heilpraktiker“
2.3. Das Verbot, sich „Psychotherapeut“ zu nennen.
2.4. Die Berufsbezeichnung aufgrund der Heilpraktiker-Erlaubnis
2.5. Der Hinweis auf psychotherapeutische Spezialkenntnisse
2.6. Erlaubte Berufsbezeichnungen ohne „Psycho“
2.7. Die Verwendung der Begriffe „Psychotherapeut“ und „Psychotherapie“
2.8. Europäische Berufsbezeichnungen
2.9. Beispiele für Berufsbezeichnungen
3. Allgemeine rechtliche Vorgaben für die werbung
3.1 Das Heilmittelwerbegesetz
3.2 Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
3.3 Rechtsfolgen von Werbeverstößen
4. Beispiele und einzelne Werbemittel
4.1 Berufsbezeichnungen
4.2 Tätigkeitsbeschreibungen
4.3 Praxisschilder
4.4 Internet-Darstellungen
4.5 Preisangaben
4.6 Weitere Werbemittel
5. Gesetze im Bereich Heilpraktiker-Werbung: eine Übersicht
6. Weiterführende Literatur
7. Kontaktadressen