Aufruf über die Mailingliste des BAPt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Euch/ Ihnen haben bereits im letzten Dezember erfahren, dass die LPK ( Landespsychotherapeutenkammer ) mich angeschrieben hat. Anlass war, dass die "gelben Seiten" meinen Eintrag versehentlich unter der Rubrik "Psychotherapeuten" statt wie von mir im Vorfeld ausführlich gefordert unter der Rubrik "Psychotherapie" platziert hat. Hier musste ich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die LPK senden mit der Androhung von 5100,00 Euro Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung. Damit wurde ich aber noch nicht in Ruhe gelassen, die LPK fordert nun, dass ich nicht mehr den Hinweis "Praxis für Psychotherapie" verwenden darf, sondern z.B. "Praxis für psychologische Beratung". Der BAPt unterstützt mich in dem Rechtsstreit gegen die LPK, es kann zu einem Musterprozess kommen. Christof Stock vertritt mich als Anwalt, er ist mit unseren Belangen seit Jahren bestens vertraut. Wenn Ihr mich unterstützen wollt, überweist bitte auf das BAPt Kto Nr. 4002342 bei der APO Bank, BLZ 350 606 32 unter dem Stichwort "Pfe" den Betrag, den Ihr spenden wollt. Der BAPt wird Euch dann eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.
2.000,00 Euro muss ich selbst tragen, davon habe ich bereits 1.250,00 Euro bezahlt. Mit herzlichem Gruß - bekannter und unbekannter Weise an alle Kolleginnen und Kollegen
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Auszug aus der Stellungnahme von RA Stock gegenüber der Landespsychotherapeutkammer Rheinland-Pfalz vom 29.11.07:
„…..Unseres Erachtens besteht keine Anspruchsgrundlage gegen unsere Mandantin, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach Ihrem Schreiben vom …. abzugeben. Unsere Mandantin ist weder Heilpraktikerin noch Psychologin.
Nach der einschlägigen Rechtsprechung (BverfG NJW 1988, 2290; BverwG NJW 1993, 2395) ist eine Gleichstellung mit der Berufsgruppe der Heilpraktiker unverhältnismäßig, weil unsere Mandantin über einen einschlägigen Universitätsabschluss und eine solide psychotherapeutische Ausbildung verfügt.
Der Wettbewerb unterteilt – wie sich z.B. den bundesweit getrennten Rubriken der Adressbuchverlage entnehmen lässt – zwischen der Ausübung von Psychotherapie durch Approbierte und durch nicht Approbierte. Der Begriff „Psychotherapie“ ist gesetzlich nicht geschützt. Er wird von verschiedenen Berufsgruppen genutzt:
Wer Psychotherapie in Anspruch nehmen will, weiß, dass der Markt verschiedene Psychotherapien und verschiedene Berufstätige vorhält und entscheidet sich zwischen der selbst- und der kassenfinanzierten Psychotherapie.
Unsere Mandantin realisiert die neuere Rechtsprechung (BverfG NJW 1999, 2730) dadurch, dass sie auf ihre speziellen Verfahren hinweist, wie z.B. Gestalttherapie, Supervision, Coaching, Paartherapie/Mediation, Konfliktmanagement, Traumatherapie, EMDR. Sämtliche, hier aufgeführten Tätigkeiten haben mit der Tätigkeit eines Heilpraktikers so wenig zu tun wie mit der Durchführung von Psychotherapie in einem der drei nach § 1 Abs. 3 PsychThG wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Ihnen dürfte bekannt sein, dass Psychotherapie weit mehr bedeutet als die Durchführung von Verhaltenstherapie und Psychoanalyse. Neben den oben genannten Verfahren betrifft diese auch die Systemische Therapie, das Psychodrama, die Körperpsychotherapie, die Kunst- und Musiktherapie, um nur einige zu nennen. Ein Blick über die Landesgrenze genügt, um festzustellen, dass diese Verfahren europaweite Anerkennung erfahren haben. Angesichts dieser Vielfalt und Verbreitung, die der Markt durchaus differenziert, besteht keine Rechtspflicht und auch keine Veranlassung, den Begriff „Praxis für Psychotherapie“ einzuschränken oder mit einem Hinweis auf ein Gesetz zu versehen, dessen Herkunft und Anwendung schon lange von der höchstrichterlichen Rechtsprechung kritisch gesehen wird.
Unsere Mandantin betreibt keine psychologische Beratung, sondern Psychotherapie. Dementsprechend unlauter wäre eine Bezeichnung als psychologische Beraterin. Wir wundern uns, dass ausgerechnet Ihre Organisation, die ja zum großen Teil aus Psychologen besteht, den Begriff „Psychologische Beratung“ verwendet wissen will, obwohl es sich eben gerade nicht um eine Psychologin handelt.“