Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben eine weitere Sonderregelung bei der Praxisgebühr beschlossen. Gesetzlich Krankenversicherte, die einen Psychotherapeuten aufsuchen, müssten keine zusätzliche Praxisgebühr bezahlen, bestätigte ein KBV-Sprecher der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (7.01.04).
Damit werde eine für das erste Quartal getroffene Sonderregelung für die Erhebung der Praxisgebühr ausgeweitet, schreibt das Blatt. Nach dem im Dezember ergangenen Schiedsspruch zur Praxisgebühr sollten Psychotherapeuten zunächst eine eigene, zusätzliche Praxisgebühr erheben.
Quelle: Information von RA Stock / Bezug: aus facharzt de vom 6.1.04.