Mit Wirkung vom 4.1.2004 wurden die Psychotherapie-Richtlinien dahingehend ergänzt, dass tiefenpsychologisch fundierte Paar- und Familientherapie als Einzeltherapie auch im Rahmen einer Doppelstunde abrechenbar ist. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits für die Verhaltenstherapie; eine analoge intensivere Einbeziehung von Partner und/oder Familie im Rahmen einer analytischen Psychotherapie wurde jedoch vom Arbeitsausschuß Psychotherapie-Richtlinien nicht für sachgerecht gehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Stock
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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